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Der folgende Text dient nur zu Informationszwecken. Die rechtlich bedeutsame Fassung können Sie hier lesen.

Lizenzvereinbarung für Jpeg2000.Net

Zuletzt aktualisiert: 09. Juli 2026

Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“ oder „EULA“) ist ein rechtlicher Vertrag zwischen Ihnen („Lizenznehmer“) und Bit Miracle („Lizenzgeber“) über die Nutzung von Jpeg2000.Net, einschließlich seiner Binärdateien, Dokumentation und Beispielcode („Produkt“). Durch die Installation, den Zugriff auf oder die Nutzung des Produkts akzeptieren Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung. Wenn Sie nicht zustimmen, dürfen Sie das Produkt nicht installieren oder verwenden.

Das Produkt wird lizenziert, nicht verkauft. Bit Miracle behält alle Rechte am geistigen Eigentum.

1. Definitionen

  • Produkt bezeichnet die von Bit Miracle bereitgestellte Jpeg2000.Net-Software, einschließlich ihrer Binärdateien, Bibliotheken, Dokumentation, Beispielcode und aller Aktualisierungen, Upgrades oder ergänzenden Materialien, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.
  • API bezeichnet eine öffentlich zugängliche Schnittstelle, über die Software Dienste von Bibliotheken oder Komponenten anfordern kann.
  • SaaS bezeichnet ein Softwarebereitstellungsmodell, bei dem eine Anwendung Kunden als bedarfsorientierter Dienst bereitgestellt wird.
  • SDK bezeichnet einen Satz von Entwicklungstools, die die Erstellung von Anwendungen für eine bestimmte Plattform oder ein Framework ermöglichen.
  • Sie und der Lizenznehmer bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die nach dieser Vereinbarung eine Lizenz erhält.
  • Abgeleitete Werke bezeichnet Software oder Dienste, die vom Lizenznehmer erstellt werden und intern das Produkt verwenden oder ausführen, das Produkt selbst jedoch nicht einschließen, keinen Teil seiner öffentlichen API und keine Arbeit, die die Funktionalität des Produkts unlizenzierten Dritten offenlegt oder bereitstellt.

2. Gewährung der Lizenz

2.1 Lizenztypen

Bit Miracle gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Produkts unter einem der folgenden Lizenztypen: Evaluierung oder Ultimate. Ihre Kaufdokumentation gibt den gewährten Lizenztyp an.

Die Ultimate-Lizenz ist unbefristet, lizenzgebührenfrei und gestattet die Nutzung durch eine unbegrenzte Anzahl von Entwicklern innerhalb der Organisation des Lizenznehmers.

i. Evaluierungslizenz

Die Evaluierungslizenz erlaubt Ihnen, das Produkt ausschließlich zu Evaluierungszwecken zu verwenden. Sie dürfen das Produkt intern installieren und testen, aber nicht in der Produktion verwenden, keine Software verteilen, die das Produkt enthält, und das Produkt Dritten nicht zur Verfügung stellen.

Die Evaluierungslizenz erfordert einen kostenlosen zeitlich befristeten Lizenzschlüssel, der 31 Tage gültig ist. Sie dürfen den temporären Evaluierungsschlüssel in keiner Produktionsumgebung und in keiner an Ihre Benutzer verteilten Software verwenden.

ii. Ultimate-Lizenz

Die Ultimate-Lizenz erlaubt Ihnen, das Produkt in beliebig vielen Ihrer Anwendungen und auf beliebig vielen Ihrer Server, einschließlich Produktionsservern, Staging-Servern, Entwicklungsrechnern, Build-Servern und Cloud-Umgebungen, innerhalb einer einzigen juristischen Person zu verwenden.

Die Ultimate-Lizenz wird einer einzelnen juristischen Person gewährt und darf nur von dieser verwendet werden. Sie dürfen das Produkt verwenden, um Anwendungen, Dienste oder Lösungen für Ihre Kunden zu entwickeln, aber Ihre Kunden dürfen das Produkt nicht direkt verwenden, dürfen das Produkt oder Teile davon nicht erhalten und dürfen sich für ihre eigene Nutzung nicht auf Ihre Ultimate-Lizenz verlassen. Die Ultimate-Lizenz darf nicht über mehrere Kunden oder juristische Personen hinweg geteilt werden.

2.2 Umfang der Nutzung

Sie dürfen das Produkt verwenden, um Anwendungen, Dienste, APIs und SaaS-Angebote zu erstellen und zu vertreiben, die mithilfe des Produkts implementierte Funktionen bereitstellen, einschließlich JPEG 2000-Kodierung, -Dekodierung, -Transkodierung und -Analyse.

Sie dürfen das Produkt selbst — einschließlich seiner Klassen, Methoden, Eigenschaften oder öffentlichen API — keinem Dritten in einem lizenzierten Modus offenlegen. Dritte dürfen nur mit Ihrer eigenen Logik und Ihren Abstraktionen interagieren.

Das Bereitstellen des Produkts „als Dienst“ oder das Ermöglichen einer lizenzierten Ausführung durch unlizenzierte Parteien ist streng verboten.

2.3 Eigentum und Laufzeit

Das Produkt wird lizenziert, nicht verkauft. Bit Miracle behält alle Rechte am geistigen Eigentum.

Sofern in der Kaufdokumentation nicht anders angegeben, sind Lizenzen unbefristet.

Support und Updates können zeitlich befristet sein.

3. Beschränkungen und verbotene Handlungen

3.1 Einschränkungen bei der Weiterverbreitung

Sie dürfen das Produkt nicht in einer Form verbreiten, die es einer anderen Anwendung als Ihrem abgeleiteten Werk erlaubt, es erneut zu verwenden.

Zu den verbotenen Handlungen gehören:

  • Das Produkt in ein SDK aufzunehmen.
  • Das Produkt zur Entwicklung abgeleiteter Werke zu verwenden, die seine Funktionen über eine API unlizenzierten Dritten zugänglich machen.
  • Das Produkt zur Entwicklung abgeleiteter Werke zu verwenden, die ähnliche Funktionen für eine beliebige Entwicklungsplattform anbieten.
  • Abgeleitete Werke als „Bit Miracle“ oder „Jpeg2000.Net“ zu benennen oder diese Namen ohne schriftliche Genehmigung in Titeln zu verwenden.
  • Bit-Miracle-Marken zu verwenden, um abgeleitete Produkte ohne Genehmigung zu unterstützen oder zu bewerben.

Sie dürfen Ihren Kunden oder Dritten nicht gestatten, das Produkt unter Ihrer Ultimate-Lizenz zu verwenden, oder sich für ihre eigenen Anwendungen, Dienste oder Server auf Ihre Lizenz verlassen.

3.2 Wettbewerbsgrenzen

Sie dürfen das Produkt nicht verwenden, um ein Produkt zu erstellen, das mit dem Produkt konkurriert oder im Wesentlichen ähnliche entwicklerseitige Funktionen bereitstellt. Sie dürfen das Produkt oder seine API Dritten nicht offenlegen. Zur Klarstellung schränkt dies Ihre eigenen Anwendungen, Dienste, APIs oder SaaS-Angebote, die das Produkt intern verwenden, nicht ein.

3.3 Kein Reverse Engineering

Sie dürfen das Produkt nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, übersetzen, anpassen oder anderweitig versuchen, den Quellcode, die zugrunde liegende Struktur, Algorithmen, Dateiformate oder internen Abläufe des Produkts abzuleiten, noch das Produkt modifizieren, verändern oder darauf basierende abgeleitete Werke erstellen, außer soweit dies trotz dieser Beschränkung durch geltendes Recht ausdrücklich gestattet ist.

3.4 Keine Unterlizenzierung, Vermietung oder Verleih

Sie dürfen das Produkt oder seine Funktionalität keinem Dritten unterlizenzieren, vermieten, verleasen, verleihen oder anderweitig bereitstellen, außer soweit ausdrücklich gestattet.

3.5 Kündigung

Bit Miracle kann diese Vereinbarung kündigen, wenn Sie ihre Bedingungen nicht einhalten. Nach der Kündigung müssen Sie alle Kopien des Produkts, Sicherungskopien und abgeleiteten Werke vernichten.

4. Lieferung, Updates und Upgrades

4.1 Lieferung

Das Produkt wird elektronisch bereitgestellt. Sie sind dafür verantwortlich, es von bitmiracle.com herunterzuladen.

Ein Lizenzschlüssel wird elektronisch bereitgestellt.

4.2 Updates und Support

Der Kauf des Produkts berechtigt den Lizenznehmer für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Kaufdatum zu Softwareupdates und technischem Support.

Alle in diesem Zeitraum bereitgestellten Updates unterliegen dieser Vereinbarung, sofern ihnen keine separaten Bedingungen beiliegen. Der Support ist auf Unterstützung beschränkt, die direkt mit der Funktionalität, Nutzung und Fehlerbehebung des Produkts zusammenhängt.

4.3 Einstellung

Bit Miracle kann das Produkt jederzeit einstellen. Im Falle einer Einstellung wird Bit Miracle wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Lizenznehmer zu benachrichtigen und für einen Zeitraum den Zugriff auf die zum Zeitpunkt der Einstellung verfügbare letzte stabile Version des Produkts aufrechtzuerhalten.

Jeder fortgesetzte Zugriff oder jede Verfügbarkeit wird auf einer „AS IS“-Basis bereitgestellt und gewährt dem Lizenznehmer keine zusätzlichen Rechte über die bereits unter dieser Vereinbarung gewährten hinaus.

4.4 Upgrades

Die Installation eines Upgrades oder einer neueren Version des Produkts überführt den Lizenznehmer automatisch von der Endnutzer-Lizenzvereinbarung der vorherigen Version zur Endnutzer-Lizenzvereinbarung, die der aktualisierten Version beiliegt. Durch die Installation des Upgrades beendet der Lizenznehmer freiwillig alle unter der vorherigen EULA gewährten Rechte und erklärt sich damit einverstanden, ausschließlich an die Bedingungen der aktualisierten EULA gebunden zu sein, die für das aktualisierte Produkt gelten.

5. Rechte am geistigen Eigentum

Alle Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte am Produkt gehören Bit Miracle oder seinen Lieferanten.

Rechte an über das Produkt abgerufenen Inhalten gehören ihren jeweiligen Eigentümern.

Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben vorbehalten.

6. Vertraulichkeit

Jede Partei („Empfangende Partei“) kann im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung von der anderen („Offenlegende Partei“) nicht öffentliche technische, geschäftliche oder lizenzbezogene Informationen erhalten („Vertrauliche Informationen“). Vertrauliche Informationen umfassen alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen oder Informationen, die eine vernünftige Person als vertraulich ansehen würde.

Die Empfangende Partei muss:

  • Vertrauliche Informationen ausschließlich verwenden, um Rechte auszuüben oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen;
  • Vertrauliche Informationen mit wirtschaftlich angemessenen Maßnahmen schützen;
  • den Zugriff auf Personen beschränken, die die Informationen kennen müssen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Vertrauliche Informationen dürfen nur offengelegt werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, und nur nach unverzüglicher Benachrichtigung der Offenlegenden Partei (sofern nicht gesetzlich verboten).

7. Gewährleistung und Haftungsausschluss

Außer bei Evaluierungsversionen gewährleistet Bit Miracle für dreißig (30) Tage, dass das Produkt bei Verwendung mit empfohlenen Hardware- und Softwarekonfigurationen im Wesentlichen entsprechend der Dokumentation funktioniert.

Evaluierungsversionen werden „AS IS“ bereitgestellt.

Bit Miracle lehnt alle anderen Gewährleistungen ab, ob ausdrücklich, konkludent oder gesetzlich, einschließlich Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung. Das Produkt ist nicht für den Einsatz in gefährlichen Umgebungen konzipiert, die fehlersichere Leistung erfordern.

Wenn geltendes Recht trotz des vorstehenden Haftungsausschlusses irgendwelche Gewährleistungen verlangt, sind diese auf neunzig (90) Tage begrenzt.

8. Ausschließliches Rechtsmittel

Ihr ausschließliches Rechtsmittel besteht darin, das Produkt zusammen mit einem Kaufbeleg und einer Problembeschreibung zurückzugeben.

Wenn eine Nichtkonformität innerhalb von dreißig (30) Tagen gemeldet wird, wird Bit Miracle angemessene Anstrengungen unternehmen, einen Ersatz bereitzustellen oder den Kaufpreis zu erstatten.

Fehlgebrauch, Unfall, Missbrauch, Modifikation oder zweckwidrige Verwendung machen die Gewährleistung ungültig.

9. Haftungsbeschränkung

Außer bei Verstößen gegen die Vertraulichkeit und Kosten der Verteidigung bei Ansprüchen wegen geistigen Eigentums:

  • Bit Miracle haftet nicht für indirekte, besondere, zufällige, Straf-, Deckungs- oder Folgeschäden.
  • Die Gesamthaftung ist auf den für das Produkt gezahlten Betrag begrenzt.
  • Diese Beschränkungen gelten für alle Aspekte dieser Vereinbarung.

10. Freistellung

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Bit Miracle gegen alle Ansprüche Dritter zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus den Anwendungen, Diensten oder der Nutzung des Produkts durch den Lizenznehmer unter Verstoß gegen diese Vereinbarung ergeben.

Bit Miracle wird den Lizenznehmer gegen Ansprüche Dritter verteidigen und freistellen, die behaupten, dass das unveränderte Produkt geistige Eigentumsrechte verletzt, vorausgesetzt, der Lizenznehmer benachrichtigt Bit Miracle unverzüglich und ermöglicht Bit Miracle, die Verteidigung und den Vergleich zu kontrollieren.

Wenn Bit Miracle feststellt, dass die weitere Nutzung des Produkts einem Verletzungsanspruch unterliegen kann, kann Bit Miracle nach eigenem Ermessen (i) dem Lizenznehmer Rechte verschaffen, das Produkt weiter zu verwenden, (ii) das Produkt ersetzen oder modifizieren oder (iii) das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Produkts beenden und den für die Lizenz gezahlten Betrag erstatten.

11. Steuern

Alle Gebühren verstehen sich ohne Steuern.

Sie sind für alle Steuern verantwortlich, außer für solche, die auf Bit Miracles Nettovermögen, Kapital oder Nettoeinkommen beruhen.

12. Allgemeine rechtliche Bestimmungen

12.1 Kein Verzicht

Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmung oder auf Rechte aus der Vereinbarung. Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Das Ausbleiben einer Durchsetzung zu einem Zeitpunkt schließt eine spätere Durchsetzung nicht aus.

12.2 Trennbarkeit

Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird diese Bestimmung insoweit entfernt oder eingeschränkt, wie dies erforderlich ist, und der Rest der Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft. Die Parteien beabsichtigen, dass die verbleibenden Bedingungen so ausgelegt werden, dass ihr ursprünglicher Zweck möglichst weitgehend erhalten bleibt.

12.3 Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den am Hauptgeschäftssitz von Bit Miracle geltenden Gesetzen und ist nach ihnen auszulegen, ungeachtet kollisionsrechtlicher Grundsätze.

12.4 Schiedsverfahren

Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung werden durch verbindliche Schiedsverfahren in der Gerichtsbarkeit des Hauptgeschäftssitzes von Bit Miracle nach den dort geltenden, kommerziell anerkannten Schiedsverfahrensregeln beigelegt.

12.5 Weitere Dokumente

Jede Partei unterzeichnet die vernünftigerweise erforderlichen Dokumente, um diese Vereinbarung umzusetzen.

12.6 Überschriften

Überschriften dienen nur der Übersicht.

12.7 Zustimmung zur Datennutzung

Bit Miracle darf technische Informationen sammeln und verwenden, die der Lizenznehmer Bit Miracle freiwillig in Mitteilungen bereitstellt, einschließlich Informationen, die mit Fehlerberichten, Supportanfragen oder ähnlichen Interaktionen übermittelt werden. Solche Informationen dürfen ausschließlich verwendet werden, um Bit Miracle-Produkte zu verbessern und dem Lizenznehmer Support oder verwandte Dienste bereitzustellen.

Bit Miracle gibt keine vertraulichen Informationen oder Informationen, die den Lizenznehmer persönlich identifizieren, an Dritte weiter.

12.8 Öffentlichkeitsarbeit

Bit Miracle wird den Lizenznehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenznehmers nicht öffentlich als Kunden benennen und weder den Namen, das Logo, die Marke noch andere identifizierende Markenelemente des Lizenznehmers verwenden.

12.9 Aktualisierungen

Bit Miracle kann diese Vereinbarung jederzeit aktualisieren. Aktualisierungen werden mit ihrer Veröffentlichung wirksam. Wenn Sie nicht zustimmen, müssen Sie alle Kopien des Produkts vernichten und Bit Miracle innerhalb von sechzig (60) Tagen benachrichtigen.

12.10 Fortbestand

Die folgenden Abschnitte bleiben nach Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft:
Einschränkungen bei der Weiterverbreitung (Abschnitt 3.1);
Wettbewerbsgrenzen (Abschnitt 3.2);
Kein Reverse Engineering (Abschnitt 3.3);
Rechte am geistigen Eigentum (Abschnitt 5);
Vertraulichkeit (Abschnitt 6);
Gewährleistung und Haftungsausschluss (Abschnitt 7);
Ausschließliches Rechtsmittel (Abschnitt 8);
Haftungsbeschränkung (Abschnitt 9);
Freistellung (Abschnitt 10);
Anwendbares Recht (Abschnitt 12.3);
Schiedsverfahren (Abschnitt 12.4);

Alle Rechte und Verpflichtungen, die ihrem Wesen nach über die Beendigung hinaus bestehen sollten, bleiben ebenfalls in Kraft.

12.11 Gesamtvereinbarung

Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren Mitteilungen. Wenn eine Supportrichtlinie von Bit Miracle mit dieser Vereinbarung kollidiert, ist diese Vereinbarung maßgeblich.